Der 31. Dezember
Als Erste kamen die Römer darauf und verlegten den offiziellen Silvestertermin auf den 31.12. – wahrscheinlich, weil das astronomisch mehr Sinn machte als die Ausrichtung auf landwirtschaftliche Gegebenheiten. Dann passierte erst mal ziemlich lange nichts, bis Papst Gregor der Achte beschloss, dass auch etwas weiter westlich endlich die Vernunft einziehen müsste. Er löste sich vom religiösen Anker des 24. Dezember und schloss sich ebenfalls den astronomischen Überlegungen der Römer an.
Seit 1582 endet unser Jahr mit dem 31. Dezember.
Warum Silvester Silvester heißt
Zugegeben: Mancherorts sagt man auch „Altjahr“, „Altjahrsabend“, „Altjahrtag“ oder auch „Neujahrsvorabend“, aber im Grunde hat sich der Begriff „Silvester“ durchgesetzt. Warum? Eigentlich ist das doch ein recht seltsamer Name!
Noch mal zurück zum Jahr 1582. Als Gregor der Achte sich für den 31.12. entschied, brauchte er etwas Besonderes bzw. jemand Besonderen, der in der katholischen Kirche wichtig genug war, um diesem besonderen Tag auch eine besondere kirchliche Bedeutung zu verleihen. Er entschied sich schließlich für Papst Silvester den Ersten, der am 31. Dezember 335 gestorben war. Die Entscheidung hatte ein paar sehr gute Gründe: Erstens heilte Silvester der Legende nach Kaiser Konstantin vom Aussatz und bekam – zweitens – als Dank dafür das sogenannte „Patrimonium Petri“ zugesprochen, das die Grundlage des späteren Kirchenstaates bildete, der immerhin bis 1871 Bestand hatte. Drittens ließ er das erste christliche Glaubensbekenntnis festschreiben (das Nizäische) und viertens über dem Petrusgrab in Rom den ersten Petersdom errichten. Fünftens aber – auch das wirklich interessant: Silvester der Erste war der erste Papst, der eines natürlichen Todes starb und nicht als Märtyrer ums Leben kam.
Bummm
Mit der Knallerei wollte man die bösen Geister des Altjahres endgültig vertreiben, gleichzeitig dient sie als Salut, mit dem etwas Wichtiges, Neues begrüßt wurde und wird.
Nach dem deutschen Sprengstoffrecht ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse F2 jedem über 18-Jährigen am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, sofern eventuell geltende Sonderregelungen und regionale Verbote eingehalten werden. Der Verkauf von Feuerwerk ist in Deutschland nur an den letzten drei Werktagen des Jahres gestattet. Für Termine außerhalb des recht engen Zeitfensters um Neujahr ist eine formale Sondererlaubnis erforderlich, die von den jeweiligen Städten und Gemeinden ausgegeben werden kann.
Nicht viele Händler halten ganzjährig Feuerwerke vor, der Handelshof ist einer der wenigen, die das tun.