Die Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, elektronische Displays und Fernseher sowie erstmalig auch Kühl- und Gefriergeräte mit Direktverkaufsfunktion müssen ab sofort verpflichtend und einheitlich zu ihrer Energieeffizienz gekennzeichnet werden. Effiziente und ineffiziente Geräte lassen sich so besser unterscheiden und vergleichen.
Um das zu erreichen, wurde ein neues Label eingeführt, das bei der Kaufentscheidung unterstützen soll – und das seit letzter Woche verbindlich verwendet werden muss.
Einzige Ausnahme hiervon sind Auslaufmodelle und Out-of-Line-Geräte, die ein Händler noch bis zu neun Monate nach dem 1. März 2021 mit dem bisherigen Energielabel weiter abverkaufen darf.
Das ist wirklich neu
Die größten und auffälligsten Unterschiede zu den altbekannten Labels sind zum einen der QR-Code oben rechts, der per Scan die Identifizierung des Produkts in der EU-Datenbank EPREL (European Product Database for Energy Labeling) ermöglicht, und zum anderen die neue Skala, die nun nicht mehr bis A+++ reicht, sondern – viel übersichtlicher – schlicht von A = sehr effizient bis G = nicht effizient reicht.
Weiterhin sind (zumindest für alles, was kühlt) Angaben zu Brutto- bzw. Nettoraum-Fachinhalten, höchster Fach- und Umgebungstemperatur sowie ggf. Kühl- und Gefriertemperaturen oben und unten und die Summe der Auslageflächen in Quadratmetern hinterlegt.
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