Mehrweg gemäß VerpackG2, § 33, § 34

Ganz ehrlich, es ist doch ein Wahnsinn, dass wir in Deutschland allein durch Einwegverpackungen in der Gastronomie, also für alles, was wir „to go“ nennen, fast 300.000 Tonnen Müll pro Jahr erzeugen. Höchste Zeit, hier allmählich konsequent gegenzusteuern und viel stärker auf Mehrweg zu setzen – das Pfandsystem hat sich bei Flaschen und Dosen schließlich auch sehr gut bewährt.

Mehr Weg ist das Ziel

Ab Januar 2023 tritt eine Mehrweg-Angebotspflicht für Restaurants, Bistros, Kantinen, Mensen und Cafés in Kraft – das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vor. Auch heiße Theken und Salatbars im Einzelhandel, die Speisen vor dem Verkauf verpacken, sind von der Pflicht betroffen. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee to go) oder die Box für Speisen (Take-away).

Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen dann zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff (oder mit einem Kunststoffanteil) eine Mehrwegalternative anbieten, was allerdings auch bedeutet, dass das Gesetz die Verwendung von Einwegverpackungen keineswegs verbietet oder sie komplett durch Mehrwegbehältnisse ersetzen will. Vielmehr ist die neue Verpflichtung eine Erweiterung, sodass der Gastronom Mehrweg- zusätzlich zum Einweggeschirr anbieten muss.

Was muss, das muss

Große Betriebe sind ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegverpackung vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es immerhin ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.

Achtung! Zu den genannten 80 Quadratmetern zählen auch Außenflächen, die unter Umständen nur saisonal genutzt werden. Und wenn der Betrieb Teil einer Kette ist, so werden sämtliche Mitarbeiter dieser Kette und auch der gesamte Gastronomiebereich aller dieser Kette angeschlossenen Betriebe zusammengerechnet. Bereiche hinter der Theke und Küchenflächen zählen nicht mit, da sie von Gästen und Besuchern nicht betreten werden.

Ein Verstoß gegen die Auflagen kann mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Warum? Darum.

Hintergrund der neuen Regelung ist zum einen der starke Trend in Richtung von Take-away, Coffee to go, Außer-Haus-Lieferungen und Streetfood allgemein, des Weiteren nimmt der Verbrauch umweltschädlicher Einwegverpackungen seit Jahren stark zu. Allein im Jahr 2017 – also noch weit vor Corona – lag das Abfallaufkommen für Einweggeschirr und To-go-Verpackungen in Deutschland bei über 280.000 Tonnen. Papier, Pappe und Karton hatten daran mit über 150.000 Tonnen den größten Anteil, gefolgt von Kunststoffen mit rund 58.000 Tonnen. Tonnen!

Ihre Entscheidung

Ganz grundsätzlich bieten sich zwei Methoden für gastronomische Mehrwegsysteme an:

Eine Möglichkeit besteht darin, von Kunden mitgebrachte Gefäße zu befüllen, die nicht Teil des Pfandsystems sind. Für die Sauberkeit und die Eignung der Gefäße für den Kontakt mit Lebensmitteln tragen die Kunden die Verantwortung. Hierbei ist allerdings aus lebensmittelhygienischen Gründen darauf zu achten, dass keine Keime oder Verschmutzungen an den Fremdgefäßen zu Kontaminationen des Umfelds (also Ihrer Gastronomie) und der angebotenen Lebensmittel führen. Von Kunden mitgebrachte Gefäße dürfen also nicht in die Nähe von leicht verderblichen Lebensmitteln gelangen, was bedeutet, dass sie nicht – wie sonst bei Einwegverpackungen üblich – einfach auf der Arbeitsfläche hinter der Theke befüllt werden dürfen. Denkbar ist die Einrichtung eines extra hierfür vorgesehenen und markierten Bereichs sowohl auf der Bedien- als auch auf der Arbeitstheke. Besser noch ist die Verwendung eines Hygienetabletts, da so der direkte Kontakt mit dem Fremdgefäß vermieden werden kann.

Der zweite Weg ist, Mehrwegbehältnisse vom Betrieb zur Verfügung zu stellen. Sie werden entweder gegen eine Pfandgebühr oder auch unentgeltlich an die Kundschaft herausgegeben, nach Gebrauch wieder zurückgebracht und in einem Sammelbehälter im Kundenbereich abgegeben (Poolsystem). Im Austausch dafür erhalten Kunden beim Einkauf einen vom Betrieb gereinigten und desinfizierten Behälter – in diesem Fall obliegt also die Verantwortung für Reinigung, Desinfizierung und ausreichende Trocknung dem entsprechenden Betrieb.

Ganz, wie Sie wünschen

Gastronomen können sich bei der Umsetzung eines betrieblichen Mehrwegsystems auf unterschiedliche Weise unterstützen lassen:

Einmalig: circ Nette

Eine Möglichkeit ist, eigene Produkte anzubieten, die Sie selbst erworben und möglicherweise auch individuell bedruckt und/oder gelabelt haben. Hier fallen zwar einmalige Anschaffungskosten an, allerdings gehen Sie so keine weiteren vertraglichen Verbindlichkeiten mit Drittanbietern ein.

Eine ausführliche Sortimentsübersicht finden Sie hier.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unser Personal in Ihrem Handelshof-Markt.

Die circ-Nette-Vorteile im Überblick:

Unabhängig

Einmalige Kosten

Individualisierbares Design (bei bestimmten Mindestabnahmemengen)

Hochwertiger Look

Polypropylen, BPA-frei

Lebensmittelecht

Bruchsicher und leicht

Mikrowellengeeignet (ohne Deckel)

Innenoberfläche nicht haftend

Spülmaschinen- und gefriergeeignet

Günstig und gut: Relevo

Ein anderer Weg ist die Entscheidung, sich einem Ausleih-Service anzuschließen. Hier entfallen die einmaligen Startinvestitionen weitgehend – ganz zu Beginn muss man sich nur ein „Starterset“ zulegen – und die anfallende Pfandgebühr wird bei einem fairen Mindestumsatz zum Beispiel monatlich aufs Einzelstück genau abgerechnet.

Mehr Informationen zur Pfand-Flatrate finden Sie hier.

Einen Flyer zu günstigen Starterpaketen von Relevo finden Sie hier.

Die Relevo-Vorteile im Überblick:

Keine feste Laufzeit, monatlich kündbar

Kein Pfandhandling, bargeldlos

Schnell und ohne Aufwand integrierbar

Kein Mehraufwand

Keine Geschirrvorfinanzierung

Hohe Produktqualität

Große Auswahl

Transparente Abrechnung

Spülmaschinenfest und mikrowellengeeignet

Lebensmittelecht und BPA-frei (ohne schädliche Weichmacher und Melamin)

Gefrierfachgeeignet

Erfahren Sie mehr über unsere vielfältige Warenwelt

Kundennähe und kompetente, freundliche Beratung sind uns ein besonderes Anliegen.