Was ist zu erwarten?
Die LMIV regelt in der Europäischen Union die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Verordnung EU Nr. 1169/2011).
Die LMIV führt verschiedene Rechtsvorgaben zusammen und schreibt detailliert vor, mit welchen Informationen Lebensmittel zu kennzeichnen sind. Die Änderung zur Allergen-Kennzeichnungspflicht ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten.
Zielsetzung ist, Transparenz hinsichtlich der Inhaltsstoffe und Herkunft von Lebensmitteln herzustellen und damit das Vertrauen der Verbraucher, das in der Vergangenheit infolge verschiedener Lebensmittelskandale gelitten hat, wieder aufzubauen.
Was bedeutet diese Verordnung für Sie?
Seit dem 13. Dezember 2014 muss das Vorhandensein von 14 definierten Hauptallergenen auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen gekennzeichnet werden. Bei Allergenen muss die Angabe leicht zugänglich sein und jederzeit zur Verfügung stehen.
Die LMIV betrifft alle Lebensmittelunternehmen auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Somit umfasst sie den kompletten Weg eines Lebensmittels vom Produzenten über den (Groß-)Handel, evtl. über Gemeinschaftsverpfleger bis zum Endverbraucher. Als Gemeinschaftsverpfleger definiert die LMIV übrigens: „Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden“.
Wie kommen Sie an die wichtigen Informationen?
Um Ihnen den Umgang mit der neuen LMIV zu erleichtern, haben wir ein Serviceportal entwickelt. Hier finden Sie zu jedem von uns bezogenen Artikel sämtliche uns vorliegenden Artikelinformationen. Diese Detailansicht können Sie dann direkt drucken oder downloaden.
Wenn Sie ein gängiges Warenwirtschaftsystem einsetzen, bieten wir Ihnen eine Schnittstelle dazu an.
Weitere Details zur LMIV finden Sie auf unserer Partnerseite.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie weitere Informationen über die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften.