Feuerwerk

Ein Firmen-Event, eine Hochzeit oder ein großes Sommerfest – es gibt Anlässe, da wird das gewisse Etwas benötigt. Ein Feuerwerk kann dann genau das richtige Highlight sein, welches eine tolle Veranstaltung zu einer unvergesslichen werden lässt.

Damit an dem geplanten Abend alles rund läuft, sollten Sie sich vorab über einige Dinge Gedanken machen und entsprechend informieren.

Wann darf ein Feuerwerk gezündet werden?

Das, was viele Personen unter klassischem Silvester-Feuerwerk verstehen, darf von Privatpersonen vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Wer an einem anderen Tag im Jahr ein Feuerwerk veranstalten möchte, muss das rechtzeitig einplanen: der schriftliche Antrag sollte mindestens zwei oder besser sogar vier Wochen vor dem Termin bei dem zuständigen Amt der Stadt oder Gemeinde (meist Ordnungs- oder Umweltamt) eingehen. In begründeten Fällen erhalten Sie vom Amt dann eine Ausnahmegenehmigung.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Feuerwerkskörper, von denen nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht. Dazu zählen z.B. Knallerbsen, Knallbonbons, Wunderkerzen, Partyknaller oder Ähnliches. Diese fallen in die Kategorie 1 und dürfen das ganze Jahr über gezündet werden.

Wer darf ein Feuerwerk zünden?

Bei dieser Frage kommt es auf die Kategorie an, in die die Feuerwerkskörper fallen und ebenfalls auf den Tag, an dem das Feuerwerk stattfinden soll.

Feuerwerkskörper der Kategoerie 1, von denen also eine sehr geringe Gefahr ausgeht (Knallerbsen, etc.), dürfen ganzjährig von Personen ab 12 Jahren genutzt werden.

Das klassische Silvester-Feuerwerk oder Kleinfeuerwerk (Raketen, Batterien, Knallkörper, etc.), von dem schon etwas mehr Gefahr ausgeht und das daher in die Kategorie 2 fällt, darf am 31. Dezember und am 1. Januar von Privatpersonen ab 18 Jahren ohne Genehmigung gezündet werden. An allen anderen Tagen im Jahr wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Darüber hinaus gibt es Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere oder große Gefahr ausgeht (Kategorie 3 und 4). Dieses Feuerwerk darf nur von Personen ab 18 oder 21 Jahren gezündet werden, die eine Erlaubnis (§§ 7 oder 27 SprengG) oder einen Befähigungsschein (§ 20 SprengG) besitzen.

Wo darf ein Feuerwerk gezündet werden?

Auch hier kommt es darauf an, in welche Kategorie das Feuerwerk fällt.

Feuerwerk der Kategorie 1 darf auch in geschlossenen Räumen verwendet werden.

Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 (Raketen, etc.) darf nur im Freien verwendet werden. Es reicht dazu ein abgegrenzter Bereich.

Feuerwerk, von dem eine mittlere oder große Gefahr ausgeht (Kategorie 3 und 4), darf nur in weiten offenen Bereichen im Freien gezündet werden.

Wo kann man Feuerwerkskörper kaufen?

Feuerwerk, das in die Kategorie 1 oder 2 fällt, können Sie als Kunde zum Beispiel in unseren Handelshof Märkten erwerben.

Feuerwerk: bei Handelshof erhältlich

Wenn Sie also die besondere Hochzeit, das wichtige Firmenjubiläum oder ein anderes Event ausrichten möchten, dann kommen Sie zu uns. Denn wir sind der Meinung, dass unsere Kunden ganzjährig einen besonderen Service verdienen. Und wenn Sie Fragen rund um unser Feuerwerk-Sortiment haben, stehen Ihnen die Fachleute vor Ort in Ihrem Markt zur Verfügung.

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Kundennähe und kompetente, freundliche Beratung sind uns ein besonderes Anliegen.